ALLGEMEINE LIZENZBEDINGUNGEN – AVILOO BATTERIE TEST – V 07_23

über die Nutzung der AVILOO-BATTERIESOFTWARE der AVILOO GmbH, Brown-Boveri Straße 16,

2351 Wiener Neudorf, Österreich, FN 502117 h ("AVILOO").

  1. GELTUNGSBEREICH und DEFINITIONEN
  • AVILOO ist auf das Testen von Lithiumbatterien in Elektrofahrzeugen spezialisiert und hat hierfür unabhängige Testverfahren entwickelt. Der AVILOO PREMIUM Batterie-Test gibt Auskunft über den State of Health der Batterie eines Elektrofahrzeugs. Hierzu ist es notwendig, dass das Elektro- oder Plugin-Hybridfahrzeug mit der AVILOO-BOX verbunden und die Batterie von 100 % auf 10% im Laufe von maximal sieben Tagen durch Fahrt entleert wird. Während dieser Fahrt werden (i) die Fahrzeugdaten, die aus der Fahrzeugelektronik ausgelesen, und (ii) GPS-Positionsdaten ("TESTDATEN") aus der AVILOO-BOX an die AVILOO Server gesendet, ausgewertet und ein AVILOO-Batteriezertifikat über den Gesundheitszustand (State of Health) ausgestellt (dieses Testverfahren nachfolgend der "AVILOO-PREMIUM TEST"). Der AVILOO FLASH Batterie-Test gibt Auskunft über den Zustand der Batterie eines Elektrofahrzeugs. Hierzu ist es notwendig, dass das Elektro- oder Plugin-Hybridfahrzeug mit der AVILOO-BOX verbunden wird. Während dieser Verbindung werden die Fahrzeugdaten, die aus der Fahrzeugelektronik ausgelesen werden ("TESTDATEN") aus der AVILOO-BOX an die AVILOO Server gesendet, ausgewertet und ein AVILOO-Batteriereport über den Zustand ausgestellt (dieses Testverfahren nachfolgend der "AVILOO-FLASH TEST"). Der SOH SCAN gibt Auskunft über den State of Health, wie ihn der Hersteller berechnet. Hierbei liest AVILOO nur den Hersteller SOH aus und übermittelt diesen im Wege eines SOH SCAN Reports oder über eine API. AVILOO übernimmt für dieses Produkt keine Haftung für die Richtigkeit des ausgelesenen Hersteller SoH. (dieses Verfahren nachfolgend der "AVILOO-SOH SCAN"). AVILOO PREMIUM TEST, AVILOO FLASH TEST und AVILOO SOH SCAN werden nachfolgend als “AVILOO BATTERIE TESTS” bezeichnet.
  • Zur Auswertung der TESTDATEN und zur Erstellung des AVILOO-Batteriezertifikats bzw des AVILOO Batteriereports, die im Rahmen eines AVILOO BATTERIETESTS gewonnen werden, hat AVILOO eine Analyse- und Test-Software entwickelt ("AVILOO-BATTERIESOFTWARE").
  • Der KUNDE wünscht AVILOO-BATTERIE TESTS an seinen EIGENFAHRZEUGEN durchzuführen. Die Auswertung der TESTDATEN über die AVILOO-BATTERIESOFTWARE verbleibt in der Verantwortung von AVILOO. Auf Grundlage der von AVILOO ermittelten TESTDATEN erstellt AVILOO ein AVILOO Batteriezertifikat oder einen AVILOO-Batteriereport, oder übermittelt den ausgelesenen Hersteller SoH mittels API.
  • Vor diesem diesem Hintergrund regeln diese allgemeinen Lizenzbedingungen ("LIZENZBEDINGUNGEN") gemeinsam mit den Anlagen zu diesen LIZENZBEDINGUNGEN den rechtlichen Rahmen für die Einräumung einer nicht ausschließlichen Nutzungslizenz an der AVILOO-
  • Die in diesen LIZENZBEDINGUNGEN verwendeten Begriffe in Großbuchstaben haben die ihnen in diesem Abschnitt zugewiesenen Definitionen und sind Bestandteil des VERTRAGS.

"ABRECHNUNGSPERIODE" meint die Periode (i) zwischen dem GÜLTIGKEITSDATUM und dem nächstfolgenden letzten Kalendertag eines geraden Kalendermonats, sowie (ii) jede darauffolgende Periode die zwischen dem 1. eines ungeraden Kalendermonats und dem letzten Kalendertages (a) eines geraden Kalendermonats oder (b) der VERTRAGSDAUER liegt;

"AVILOO" hat die in der Überschrift genannte Bedeutung;

"ACCOUNT" hat die in Abschnitt 3.4 genannte Bedeutung;

"AVILOO-BOX" meint (i) das technische Gerät sowie (ii) das Set aus OBD Kabeln welche der KUNDE über einen Analysestecker an sein Elektro- oder Plugin-Hybridfahrzeug anschließen kann und mit dessen Hilfe die TESTDATEN je nach AVILOO BATTERIE TEST im Stillstand oder während der Fahrt ausgelesen werden können und anschließend mittels der AVILOO-BATTERIESOFTWARE ausgewertet werden können sowie (ii) das dazugehörige Zubehör (wie etwa Anschluss- oder Stromkabel);

"AVILOO-BATTERIE TEST" hat die in Abschnitt 1.1 genannte Bedeutung;

"AVILOO- BATTERIESOFTWARE " hat die in Abschnitt 1.2 genannte Bedeutung;

"BESTELLFORMULAR" meint das Bestellformular zwischen dem KUNDE und AVILOO, wie es diesen LIZENZBEDINGUNGEN beigefügt ist und die von AVILOO unter dem VERTRAG bereitgestellten Leistungen spezifiziert;

"ERSTPERIODE" hat die in Abschnitt 9.1 genannte Bedeutung;

"EIGENFAHRZEUGE" meint Fahrzeuge zu dessen Nutzung der KUNDE aufgrund eines rechtlichen Titels berechtigt ist, wie etwa aufgrund von Kauf-, Miet- oder Leasingverträgen.

"FOLGEPERIODE" hat die in Abschnitt 9.1 genannte Bedeutung;         

"GÜLTIGKEITSDATUM" hat die im BESTELLFORMULAR genannte Bedeutung;

"KUNDE" meint die (juristische oder natürliche) Person, welche den VERTRAG mit AVILOO abschließt und im BESTELLFORMULAR genannt ist;

"LIZENZBEDINGUNGEN" meint diese allgemeinen Lizenzbedingungen;

"LIZENZGEBÜHREN" hat die in Abschnitt 3.1 genannte Bedeutung;

"PARTEIEN" meint AVILOO und den KUNDE gemeinsam und "PARTEI" jeden einzeln;

"SOFTWARELIZENZ" hat die in Abschnitt 3.1 genannte Bedeutung;

"TESTDATEN" meint alle GPS und Fahrzeugdaten, die mithilfe der AVILOO-BOX ausgelesen werden;

"TESTENTGELT" hat die in Abschnitt 8.2 genannte Bedeutung;

"TESTEINTRAG" hat die in Abschnitt 6.1 genannte Bedeutung

"USER" meint jede Person, die gemäß Abschnitt 7.1 auf KUNDEN Wunsch durch AVILOO angelegt und autorisiert wurde, die AVILOO‑BATTERIESOFTWARE zu benutzen. USER sind zB Angestellte, freie Dienstnehmer oder Berater des KUNDEN

"VERTRAG" meint das BESTELLFORMULAR, die LIZENZBEDINGUNGEN, die Anlagen zu diesen LIZENZBEDINGUNGEN sowie etwaige, spätere Änderungen im Einklang mit den Bestimmungen der LIZENZBEDINGUNGEN gemeinsam;

"VERTRAGSDAUER" meint die ERSTPERIODE zusammen mit allen FOLGEPERIODEN;

"VERWENDUNGSZWECK" hat die in Abschnitt 2.1 genannte Bedeutung;

  • Sofern in diesen LIZENZBEDINGUNGEN auf einen "Abschnitt" verwiesen wird, bezieht sich ein solcher Verweis auf den entsprechenden Abschnitt in diesen LIZENZBEDINGUNGEN.
  • Die Anlagen zu diesen LIZENZBEDINGUNGEN bilden einen integralen Bestandteil dieser LIZENZBEDINGUNGEN und des VERTRAGS.
  • Mit Unterfertigung des BESTELLFORMULARS werden diese LIZENZBEDINGUNGEN (und alle weiteren Anlagen) durch den KUNDE anerkannt, Teil des VERTRAGS und gelten für die VERTRAGSDAUER. Allfällige Geschäfts- und Einkaufsbedingungen des KUNDE gelten nur, wenn sie im Einzelfall auf Basis einer individuellen Vereinbarung von AVILOO anerkannt werden.
  1. VERTRAGSGEGENSTAND
  • Im Rahmen des VERTRAGS erbringt AVILOO an den KUNDE folgende Leistungen:
  1. die Einräumung einer Lizenz an der AVILOO- BATTERIESOFTWARE;
  2. die Überlassung einer oder mehrerer AVILOO-BOXEN;

und zwar ausschließlich zum Zwecke, es dem KUNDEN zu ermöglichen AVILOO-BATTERIE TESTS an seinen EIGENFAHRZEUGEN durchzuführen ("VERWENDUNGSZWECK").

  1. Lizenz AN DER AVILOO- BATTERIESOFTWARE
  • AVILOO räumt dem KUNDEN – gegen die vom KUNDE laut BESTELLFORMULAR für die SOFTWARELIZENZ zu leistenden Zahlungen (die "LIZENZGEBÜHREN") – das persönliche, nicht ausschließliche, nicht-exklusive, räumlich unbeschränkte aber auf die VERTRAGSDAUER befristete Recht zur Nutzung der AVILOO-BATTERIESOFTWARE nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Vertrags ein (die "SOFTWARELIZENZ").
  • Die AVILOO-BATTERIESOFTWARE wird dem KUNDEN im Rahmen der SOFTWARELizenz überlassen und ausdrücklich nicht an diesen verkauft. Der KUNDE darf die AVILOO-BATTERIESOFTWARE ausschließlich gemäß den Bestimmungen dieses Vertrags für den VERWENDUNGSZWECK nutzen.
  • Die SOFTWARELIZENZ an der AVILOO-BATTERIESOFTWARE darf nicht an Dritte unterlizensiert, abgetreten oder übertragen oder in einer sonstigen Weise zur Verfügung gestellt werden.
  • Im Zusammenhang mit der SOFTWARELIZENZ für den AVILOO PREMIUM TEST kann AVILOO dem VERTRIEBSPARTNER einen eigenen Benutzerzugang zur Verfügung stellen ("ACCOUNT"). Ein eigener ACCOUNT wird jedoch nur dann erstellt, wenn dies auf dem BESTELLFORMULAR entsprechend vereinbart wird. Auf Wunsch können dem VERTRIEBSPARTNER mehrere ACCOUNTS zur Verfügung gestellt werden.
  • Die Nutzung der SOFTWARELIZENZ ist auf die Anzahl der ACCOUNTS und USER, wie sie im BESTELLFORMULAR (oder einer separaten schriftlichen Vereinbarung zwischen den Parteien) genannt ist, beschränkt.
  1. Überlassung der AVILOO-BOX
  • Im Zusammenhang mit der SOFTWARELIZENZ überlässt AVILOO dem KUNDEN die im Bestellformular genannte Anzahl von AVILOO-BOXEN. Die Überlassung erfolgt ausschließlich für den VERWENDUNGSZWECK.
  • Die AVILOO-BOX verbleibt im Eigentum der AVILOO und ist unverzüglich nach Beendigung des VERTRAGS, längstens jedoch binnen vier Wochen, unbeschädigt an AVILOO zu retournieren. Allfällige Kosten der Retournierung muss der KUNDE selbst tragen.
  • Sofern (i) keine Retournierung einer AVILOO-BOX binnen der in Abschnitt 4.2 genannten Frist erfolgt oder (ii) eine retournierte AVILOO-BOX (mit Ausnahme von üblichen Abnützungserscheinungen) beschädigt sein sollte, hat der KUNDE AVILOO einen Kostersatz entsprechend der Material- und Produktionskosten von EUR 550,-- (exkl USt) für jede nicht fristgerecht retournierte oder beschädigte AVILOO-BOX binnen 14 Tagen nach Beendigung des VERTRAGS auf das im BESTELLFORMULAR genannte Bankkonto zu entrichten.
  • Der KUNDE verpflichtet sich, die überlassenen AVILOO-BOXEN pfleglich zu behandeln. Über etwaige Schäden (mit Ausnahme von üblichen Abnützungserscheinungen) hat der KUNDE AVILOO umgehend zu informieren. Im Falle, dass solche Schäden an einer überlassenen AVILOO-BOX
  1. ihren Ursprung in Handlungen des KUNDEN oder Dritter haben, hat AVILOO das Recht, dem KUNDEN die beschädigte AVILOO-BOX gegen Zahlung eines Kostenersatzes von EUR 550,-- (exkl USt), welches binnen 14 Tagen nach Schadensmitteilung auf das in Abschnitt im BESTELLFORMULAR genannte Bankkonto zu entrichten ist, zu ersetzen;
  2. ohne Fremdeinwirkung zustande gekommen sind, wird AVILOO dem KUNDE eine neue AVILOO-BOX kostenfrei zur Verfügung zu stellen.
  1. PFLICHTEN DES KUNDE
  • Um es AVILOO zu ermöglichen, die Leistungen gemäß diesem VERTRAG zu erbringen, verpflichtet sich der KUNDE (i) alle in seiner Sphäre liegenden, notwendigen Schritte wie insbesondere die Schaffung und Aufrechterhaltung eines schnellen und stabilen Internetanschlusses sowie der Hardware- und Softwarevoraussetzungen, eigenverantwortlich zu setzen sowie (ii) zu diesem Zwecke an allen erforderlichen Handlungen mitzuwirken und alle erforderlichen Dokumente und Informationen an AVILOO bereit zu stellen.
  • Der KUNDE ist verantwortlich für:
  1. die vertrags-, gesetzes- und zweckkonforme Nutzung der AVILOO-BATTERIESOFTWARE;
  2. die Überwachung der Einhaltung dieses VERTRAGS durch seine Mitarbeiter;
  3. die Geheimhaltung der Zugangsdaten für die AVILOO- BATTERIESOFTWARE und die Verhinderung eines unbefugten Zugriffs oder einer unbefugten Nutzung der AVILOO-BATTERIESOFTWARE durch von den Mitarbeitern verschiedene Personen, wobei der KUNDE AVILOO umgehend über einen derartigen Zugriff informieren wird.
  4. die Sicherstellung, dass während der Durchführung des AVILOO BATTERIE TESTS ausschließlich die AVILOO BOX an den am OBD Port vorhandenen Bus-Systemen des zu testenden EIGENFAHRZEUGS angeschlossen ist;
  • Sofern AVILOO Kenntnis von einem Verstoß der Bestimmungen gemäß diesem Abschnitt 5 erhält, ist AVILOO, unbeschadet der sonstigen Rechte unter dem VERTRAG, berechtigt, den Zugang des KUNDEN zur AVILOO-BATTERIESOFTWARE bis zur Klärung der Sachlage auszusetzen und in diesem Zusammenhang alle erforderlichen Informationen und Dokumente zur Klärung der Sachlage vom KUNDE anzufordern.
  1. DURCHFÜHRUNG AVILOO-BATTERIE TESTS
  • Für jeden AVILOO-PREMIUM TEST der an einem EIGENFAHRZEUG durchgeführt wird, hat der VERTRIEBSPARTNER über die AVILOO-BATTERIESOFTWARE einen entsprechenden Eintrag anzulegen ("TESTEINTRAG"). Eine Zusammenfassung mehrerer AVILOO-PREMIUM TESTS unter einem TESTEINTRAG ist nicht möglich. Für den AVILOO FLASH TEST und den AVILOO SOH SCAN sind keine TESTEINTRÄGE erforderlich.
  • Der KUNDE hat AVILOO für jeden AVILOO-BATTERIE TEST einen Kostenersatz gemäß Abschnitt 2 zu leisten.
  • Klarstellend wird festgehalten, dass die Auswertung der AVILOO BATTERIE TESTS in der alleinigen Verantwortung der AVILOO liegt. Auf Grundlage der von AVILOO ermittelten TESTDATEN erstellt AVILOO für den AVILOO PREMIUM TEST das AVILOO Batteriezertifikat, oder für den AVILOO FLASH TEST den AVILOO-Batteriereport oder übermittelt den ausgelesenen Hersteller SOH für den AVILOO SOH SCAN. AVILOO wird der KUNDEN das Batteriezertifikat als Ergebnis des AVILO PREMIUM TESTS innerhalb von zwei Werktagen elektronisch zur Verfügung stellen. Die Testergebnisse des AVILOO FLASH TESTS und des AVILOO SOH SCANS werden umgehend übermittelt.
  • AVILOO hat das Recht, die Einhaltung dieser Bestimmungen zu überprüfen. Bei berechtigtem Zweifel hat der KUNDE hierzu nach Aufforderung von AVILOO alle notwendigen Informationen und Unterlagen vorzulegen.
  1. UPDATES
  • Zum GÜLTIGKEITSDATUM wird AVILOO dem KUNDEN für jeden ACCOUNT eigene Zugangsdaten (Benutzername sowie Passwort) zur AVILOO-BATTERIESOFTWARE zur Verfügung stellen. Auf Kundenwunsch wird AVILOO innerhalb der AVILOO-BATTERIESOFTWARE einzelne USER anlegen, sofern die im BESTELLFORMULAR maximale Anzahl der möglichen USER hierdurch nicht überschritten werden sollte. Die Nutzung der AVILOO-BATTERIESOFTWARE, die von AVILOO gehostet wird, geschieht über das Internet und erfolgt indem sich der KUNDE über seinen Browser auf der entsprechenden Zugangswebsite einloggt.
  • Die AVILOO-BATTERIESOFTWARE wird von AVILOO laufend aktualisiert, ohne dass hierfür gesonderte LIZENZGEBÜHREN anfallen. AVILOO behält sich vor, in Zukunft zusätzliche Funktionalitäten der AVILOO-BATTERIESOFTWARE zu entwickeln, die dem KUNDE sowohl (i) gegen Zahlung einer bestimmten Gebühr als auch (ii) unentgeltlich angeboten werden.
  1. Zahlungsbedingungen
  • Die Abrechnung der LIZENZGEBÜHREN erfolgt durch eine Rechnung, die AVILOO dem KUNDEN jeweils zum Jahrestag des Beginns dieses VERTRAGES für zwölf Monate im Voraus zusenden wird. Die Höhe der jährlichen LIZENZGEBÜHREN ergibt sich aus dem BESTELLFORMULAR.
  • Neben den LIZENZGEBÜHREN verrechnet AVILOO dem KUNDEN für jeden AVILOO-BATTERIE TEST, einen separaten Kostenersatz ("TESTENTGELT"). Die Höhe des TESTENTGELTS ergibt sich aus dem BESTELLFORMULAR. Zur Abrechnung der TESTENTGELTE innerhalb einer ABRECHNUNGSPERIODE wird AVILOO die Anzahl der TESTEINTRÄGE innerhalb der jeweiligen ABRECHNUNGSPERIODE mit dem TESTENTGELT multiplizieren und dem KUNDEN zum Ende der jeweiligen ABRECHNUNGSPERIODE eine entsprechende Rechnung über den errechneten Gesamtbetrag zukommen lassen.
  • Es wird ausdrücklich Wertbeständigkeit der LIZENZGEBÜHREN und des TESTENGELTS vereinbart. Als Maß zur Berechnung der Wertbeständigkeit dient der von EUROSTAT monatlich verlautbarte Europäische Verbraucherpreisindex EU HICP („EU Harmonised Index of Consumer Prices“) oder ein an seine Stelle tretender vergleichbarer Index. Die Wertanpassung erfolgt jeweils zum ersten Jänner eines jeden Kalenderjahres, erstmalig zum ersten Jänner nach dem GÜLTIGKEITSDATUM. Die Ausgangsbasis für die Berechnung der Wertbeständigkeit ist die Indexzahl des Monats November des vergangenen Jahres. (Beispiel: Wertanpassung für Jänner 2023 wird errechnet, indem die Indexzahl des November 2021 mit des Indexzahl des November 2022 verglichen wird). Alle Veränderungsraten sind auf eine Dezimalstellezu berechnen.
  • Rechnungen von AVILOO sind innerhalb von fünfzehn (15) Tagen nach Rechnungslegung ohne Abzug fällig und zahlbar. Der KUNDE ist nicht berechtigt, Zahlungen aus irgendeinem Grund zurückzuhalten oder aufzurechnen. Die Entrichtung der LIZENZGEBÜHREN hat mittels elektronischer Überweisung auf das Bankkonto IBAN: AT66 3400 0000 0007 7941 BIC: RZOOAT2L von AVILOO zu erfolgen, sofern keine abweichende Zahlungsmethode durch die PARTEIEN vereinbart wurde.
  • Sollten die LIZENZGEBÜHREN binnen fünfzehn (15) Tagen nach Fälligkeit nicht bezahlt werden, behält sich AVILOO das Recht vor, den Zugang zur AVILOO-BATTERIESOFTWARE auszusetzen.
  • Der KUNDE hat im Fall eines Zahlungsverzugs gesetzliche Verzugszinsen zu leisten. Ist der KUNDE mit der Leistung von LIZENZGEBÜHREN dreißig (30) Tage in Verzug, ist AVILOO berechtigt, den (i) VERTRAG außerordentlich zu kündigen und (ii) den gesamten offenen Betrag bis zum Ende der VERTRAGSDAUER fällig zu stellen.

Die PARTEIEN können andere, von diesem Abschnitt 8 abweichende Zahlungsbedingungen im BESTELLFORMULAR vereinbaren.

  1. Vertragsdauer und -Beendigung
  • Sofern im BESTELLFORMULAR nichts Abweichendes vereinbart wird, bleibt der VERTRAG für zwölf (12) Monate ab dem GÜLTIGKEITSDATUM in Kraft ("ERSTPERIODE"). Sofern keine PARTEI unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von neunzig (90) Tagen vor Ende der VERTRAGSDAUER den VERTRAG schriftlich kündigt, verlängert sich die VERTRAGSDAUER jedes Jahr automatisch um weitere 12 (zwölf) Monate (jede solche Verlängerungsperiode eine "FOLGEPERIODE").
  • Falls eine PARTEI eine wesentliche Bestimmung des VERTRAGS verletzt, ist die andere PARTEI berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung zu beenden. Ein wichtiger Grund, der AVILOO zur Vertragsbeendigung berechtigt, ist dabei insbesondere ein Zahlungsverzug gemäß Abschnitt 6, oder eine vereinbarungswidrige Nutzung der AVILOO-BATTERIESOFTWARE, insbesondere entgegen den Bestimmungen der Abschnitte 3 und 5.
  • Bei Beendigung dieses VERTRAGS, aus welchem Grund auch immer
  1. wird der KUNDE alle Unterlagen, Bücher, Aufzeichnungen, Korrespondenzen, Papiere, VERTRAULICHEN INFORMATIONEN und anderen Informationen sowie alle Geräte und sonstiges Eigentum von AVILOO an AVILOO zurückstellen (und diese nicht behalten, rekonstruieren oder an jemand anderen übergeben); sowie
  2. wird der KUNDE AVILOO die überlassenen AVILOO-BOXEN gemäß Abschnitt 1 retournieren.
  1. SUPPORT
  • Im Rahmen der Einräumung der SOFTWARELIZENZ bietet AVILOO dem KUNDEN kostenfrei die folgenden Supportleistungen an:
      1. E-Mail Support: AVILOO bietet dem KUNDE einen E-Mail Support unter der E-Mail-Adresse business.info@aviloo.com Montag-Donnerstag von 9:00 bis 16:00 (MEZ), sowie Freitag von 9:00 – 14:00 (MEZ) an. AVILOO wird sich bemühen, alle Anfragen in einer sorgfältigen und fristgerechten Art und Weise zu beantworten.
      2. Telefonischer Support: AVILOO bietet dem KUNDEN einen telefonischen Support unter der österreichischen Nummer +43 2236 374 036 300 sowie unter der deutschen Nummer
        + 49 89 3801 2609 für Montag-Donnerstag von 9:00 bis 16:00 (MEZ), sowie Freitag von 9:00 – 14:00 (MEZ) an. AVILOO wird sich bemühen, alle Anfragen in einer sorgfältigen und fristgerechten Art und Weise zu beantworten.
  1. Gewährleistung
  • Die AVILOO-BATTERIESOFTWARE wird im Ist-Zustand ("as is") gemäß dem aktuellen Stand der Technik und je nach Verfügbarkeit ("as available") bereitgestellt. Die Nutzung der AVILOO-BATTERIESOFTWARE erfolgt auf Gefahr und Kosten des Nutzers.
  • Darüber hinaus steht AVILOO im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen dafür ein, dass die an der AVILOO-BATTERIESOFTWARE eingeräumten Nutzungsrechte frei von Rechten Dritter sind, die einer vertragsgemäßen Nutzung durch den KUNDE entgegenstehen könnten.
  • AVILOO gibt nur die in Abschnitt 1 und 11.2 genannten Gewährleistungen ab und schließt alle sonstigen Gewährleistungen, Bestätigungen, Garantien und Zusicherungen in Bezug auf die AVILOO-BATTERIESOFTWARE im gesetzlich zulässigen Maß aus. Empfehlungen oder Informationen von AVILOO begründen gegenüber dem KUNDE nur dann eine Gewährleistung, sofern diese ausdrücklich als solche vereinbart wurden. AVILOO leistet insbesondere nicht Gewähr, dass die AVILOO-BATTERIESOFTWARE oder ihre Funktionalität und Qualität den Anforderungen und Erwartungen des KUNDE entspricht oder sich für einen bestimmten vom KUNDE angestrebten Zweck eignen. AVILOO leistet ausdrücklich keine Gewähr für die Richtigkeit des vom Hersteller ausgelesenen SOH im Rahmen des AVILOO SOH Scans. Der KUNDE ist sich bewusst, dass es sich hierbei nicht um einen von AVILOO berechneten SOH handelt.
  • AVILOO leistet insbesondere keine Gewähr für Fehler oder sonstige Leistungsausfälle der AVILOO-BATTERIESOFTWARE die
      1. auf Ausfallszeiten durch notwendige Wartungen, Software-Updates oder Umständen (wie etwa technischer Probleme Dritter, höherer Gewalt) die nicht in AVILOOs Einflussbereich liegen, beruhen;
      2. auf unzureichender Qualität des Internetanschlusses oder Fehlern der Hardware, des Betriebssystems oder der Software anderer, der Sphäre von AVILOO nicht zurechenbarer Hersteller, beruhen;
      3. durch Anwendungsfehler oder unsachgemäße Bedienung seitens des KUNDE oder seiner USER verursacht wurden und die bei ordnungsgemäßer und sorgfältiger Nutzung hätten vermieden werden können;
      4. in Folge von Änderungen an (i) Betriebssystemen, (ii) für den Betrieb der AVILOO-BATTERIESOFTWARE notwendiger Drittsoftware, (iii) Schnittstellen oder Parametern auftreten; oder
      5. aufgrund von Softwareviren oder sonstigen, äußeren von AVILOO nicht zu vertretenen Einwirkungen wie zB Unfällen, Strom- oder Internetausfällen oder Naturkatastrophen, auftreten.
      6. auftreten, weil an den am OBD Port vorhandenen Bus-Systemen des zu testenden EIGENFAHRZEUGs eine von der AVILOO Box verschiedene Hardware angeschlossen ist.
  1. Haftungsbeschränkungen
  • AVILOO haftet ausschließlich für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. Jede Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden wird ausgeschlossen. AVILOO übernimmt keine Haftung für indirekte Schäden, entgangenen Gewinn, Folgeschäden und immaterielle Schäden welcher Art auch immer. Die Beschränkung der Haftung von AVILOO nach diesem Vertrag gilt jeweils im gesetzlich höchstzulässigen Ausmaß. Ansprüche gegen AVILOO aus diesem VertRag sind (i) bei sonstigem Anspruchsverlust innerhalb von sechs (6) Monaten ab Kenntnis des Schadens; und (ii) unter Ausschluss der persönlichen Haftung aller Vertreter, Mitarbeiter und Subauftragnehmer von AVILOO ausschließlich gegenüber AVILOO geltend zu machen.
  • Die Haftung von AVILOO gegenüber dem KUNDEN nach diesem Vertrag ist (i) ungeachtet des Rechtsgrunds der Ansprüche und (ii) soweit gesetzlich zulässig auf die (Netto-)Summe der LIZENZGEBÜHREN und TESTENTGELTE beschränkt, die AVILOO im Rahmen dieses Vertrags insgesamt erhalten hat.
  1. Schadloshaltung
  • AVILOO wird den KUNDEN hinsichtlich aller Ansprüche schad- und klaglos halten, die darauf beruhen, dass die vertragsgemäße Nutzung der AVILOO-BATTERIESOFTWARE ein wirksames gewerbliches Schutzrecht oder Urheberrecht einer dritten Person verletzt. Für derartige Ansprüche nach diesem Abschnitt 1 gelten die Haftungsbeschränkungen gemäß Abschnitt 12.
  • Der KUNDE wird AVILOO unverzüglich schriftlich benachrichtigen, falls ein Anspruch gemäß Abschnitt 1 gegen ihn erhoben wird und im Falle eines Rechtsstreites eine Streitverkündung vornehmen, um AVILOO die Möglichkeit eines Verfahrensbeitritts zu geben. Der KUNDE hat sich hinsichtlich sämtlicher Schritte und Prozesshandlungen, wie insbesondere Anerkenntnisse und Vergleiche, mit AVILOO abzustimmen, AVILOO nach Kräften zu unterstützen und alle erforderlichen Informationen an AVILOO weiterzuleiten.
  • AVILOO ist bei Vorliegen eines Anspruchs gemäß Abschnitt 1 berechtigt, die AVILOO-BATTERIESOFTWARE derart zu ändern, dass kein Verletzungsanspruch mehr besteht, sofern dies für den KUNDE zumutbar ist. Ist eine Abänderung der AVILOO-BATTERIESOFTWARE nicht möglich, hat AVILOO das Recht (i) die Nutzung der AVILOO-BATTERIESOFTWARE einzustellen und (ii) den VERTRAG mit sofortiger Wirkung aufzulösen.
  • Der KUNDE wird AVILOO hinsichtlich aller Ansprüche schad- und klaglos halten, die auf
  1. einer vertragswidrigen Nutzung der AVILOO-BATTERIESOFTWARE durch den KUNDE, insbesondere entgegen den Bestimmungen der Abschnitte 3 und 5; sowie
  2. einer Verletzung eines wirksamen gewerblichen Schutzrechts oder Urheberrechts einer dritten Person durch den KUNDEN beruhen, sofern sie nicht auf einer vertragsgemäßen Nutzung der AVILOO-BATTERIESOFTWARE
  1. Immaterialgüterrechte
  • Mit Ausnahme der dem KUNDEN im Rahmen dieses Vertrags eingeräumten SOFTWARELIZENZ behält sich AVILOO alle Rechte an der AVILOO-BATTERIESOFTWARE und den AVILOO-BOXEN einschließlich aller weltweiten Technologie-, Immaterialgüter- und Eigentumsrechte daran ausdrücklich vor. Dasselbe gilt für die mittels AVILOO-BOX erfassten TESTDATEN, insofern diese TESTDATEN originäres Ergebnis einer Auswertung und/oder Rekombination von aus dem OBD Port ausgelesenen Daten durch die AVILOO-
  • Dem KUNDEN ist es ohne schriftliche Zustimmung von AVILOO nicht gestattet, Urheberrechtsvermerke oder sonstige Eigentumsvermerke von AVILOO von der AVILOO-BATTERIESOFTWARE, den AVILOO-BOXEN oder von sonstigen, im Rahmen dieses VERTRAGS zur Verfügung gestellten Materialien zu entfernen, zu verbergen oder unkenntlich zu machen. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung gilt als wesentliche Vertragsverletzung gemäß Abschnitt 2.
  • Der KUNDE darf die AVILOO-BATTERIESOFTWARE oder die AVILOO-BOXEN weder verändern, editieren, anpassen, einem Reverse-Engineering unterziehen, vervielfältigen, disassemblieren, dekompilieren oder duplizieren noch diesbezüglich andere technische oder logische Verfahren anwenden, um deren Struktur, Prozesse, Funktionsweise oder sonstigen schutzfähigen Merkmale zu beeinflussen oder Informationen darüber zu erlangen.
  • Die nachträgliche Editierung der Ergebnisse der AVILOO BATTERIETESTS, einschließlich der AVILOO Batteriezertifikate über den Gesundheitszustand der Batterie, der AVILOO Batteriereports und des AVILOO SOH SCAN Reports ist dem KUNDEN untersagt. Dasselbe gilt für ihre Übersetzung, Vervielfältigung, Verbreitung, Veräußerung und jedes andere Zugänglichmachung an Dritte gleich auf welche Art und Weise und zu welchem Zweck.
  • Aufbau von Datenbanken jeglicher Art aus den Ergebnissen der AVILOO BATTERIETESTS, einschließlich der AVILOO Batteriezertifikate über den Gesundheitszustand der Batterie, der AVILOO Batteriereports und des AVILOO SOH SCAN Reports ist dem KUNDEN untersagt. Die Ergebnisse von AVILOO BATTERIETESTS dürfen vom KUNDEN auch nicht in Datenbanken gespeichert werden, damit der KUNDE oder Dritte darauf zugreifen können, um Datenbankdienste zu verbreiten, die die Ergebnisse von AVILOO Batterietests ganz oder teilweise enthalten.
  • Für den Fall eines Verstoßes des KUNDEN gegen eine oder mehrere Bestimmungen des Abschnitts 14. hat der KUNDE eine Konventionalstrafe in Höhe von 250.000 EUR zu entrichten. Diese Konventionalstrafe ist binnen 14 Tagen ab Aufforderung durch AVILOO zur Zahlung fällig. Davon bleiben weiter gehende Schadenersatzansprüche von AVILOO sowie das Recht von AVILOO zur außerordentlichen Kündigung des VERTRAGS unberührt.
  1. DATENSCHUTZ
  • Die PARTEIEN verpflichten sich zur Einhaltung der anwendbaren Datenschutzbestimmungen bei Durchführung des VERTRAGS und werden die Einhaltung dieser Vorgaben durch ihre Vertreter, Mitarbeiter und ihnen zurechenbare Dritte sicherstellen. Für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Erfüllung dieses VERTRAGS wird auf die Datenschutzerklärung der AVILOO unter https://aviloo.com/datenschutz.html
  1. VERTRAULICHKEIT
  • Die PARTEIEN werden (i) den Inhalt des VERTRAGS und (ii) sämtliche Informationen, die sie im Zusammenhang mit den Verhandlungen und dem Abschluss des VERTRAGS erhalten haben, streng vertraulich behandeln, soweit diese Dokumente und Informationen nicht öffentlich bekannt sind oder ohne Verletzung dieser Vertraulichkeitsverpflichtung erlangt wurden, oder deren Offenlegung gesetzlich vorgeschrieben ist. Die PARTEIEN sind berechtigt, vorstehende Informationen an aktuelle und künftige Gesellschafter, verbundene Unternehmen, deren/seine Organe und Mitarbeiter sowie Berater weiterzugeben, soweit diese eine übliche Geheimhaltungsvereinbarung abgeschlossen haben.
  • Vorbehaltlich Abschnitt 3 sind öffentliche Mitteilungen über diesen VERTRAG, sein Zustandekommen und seinen Vollzug, insbesondere gegenüber Medien, im Vorhinein zwischen den PARTEIEN abzustimmen.
  • Der KUNDE räumt AVILOO für die VERTRAGSDAUER das Recht ein, die Kooperation auf der Website von AVILOO zu präsentieren. Hierfür räumt der KUNDE AVILOO ein auf die VERTRAGSDAUER beschränktes, persönliches, örtlich unbeschränktes, unentgeltliches, nicht ausschließliches, nicht abtretbares, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht zur Nutzung an allen Immaterialgüterrechten, wie insbesondere an Marken- oder Identifikationszeichen (zB Logos) ein, die für eine solche Nennung des KUNDE als Referenz notwendig sind.
  1. Massgebliche Mitteilungen
  • Alle Mitteilungen in Bezug auf den Vertrag bedürfen der Schriftform und sind an die im BESTELLFORMULAR genannten Anschriften oder E-Mail-Adressen zu übermitteln (oder andere, von beiden PARTEIEN akzeptierte, Kommunikationskanäle), sofern nicht nach zwingendem Recht eine andere Form erforderlich ist. E-Mails gelten als schriftliche Mitteilung.
  • Jede PARTEI ist verpflichtet, der anderen PARTEI Änderungen ihrer Kontaktdaten mitzuteilen. Ansonsten gelten Mitteilungen an die im BESTELLFORMULAR genannte Anschrift bzw E-Mail-Adresse als wirksam übermittelt.
  1. Anwendbares recht UND GERICHTSSTAND

Der Vertrag und alle nicht vertraglichen Verpflichtungen aus oder in diesem Zusammenhang unterliegen österreichischem Recht unter Ausschluss von dessen Kollisionsnormen und des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag (einschließlich Streitigkeiten über Bestehen, Gültigkeit und Beendigung) ist das sachlich zuständige Gericht in Wien.

  1. Sonstige Bestimmungen
  • AVILOO und der KUNDE sind unabhängige Parteien. Keine Bestimmung im Vertrag ist so auszulegen, dass eine PARTEI Bevollmächtigter, Mitarbeiter, Franchisenehmer, Joint-Venture-Partner oder gesetzlicher Vertreter der anderen PARTEI
  • Der Vertrag gilt für den KUNDE persönlich und darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung von AVILOO aus keinem wie auch immer gearteten Grund (einschließlich einer Übertragung von Gesetzes wegen, aufgrund einer Verschmelzung, Umgründung oder infolge eines Erwerbs oder eines Eigentümerwechsels) abgetreten oder übertragen werden und jeder Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt AVILOO, den Vertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung zu beenden. AVILOO behält sich ausdrücklich vor, die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag an verbundene Unternehmen im Sinne des § 189a UGB abzutreten und zu übertragen.
  • Der Vertrag und die darin jeweils ausdrücklich genannten Vereinbarungen und Anlagen umfassen die vollständige und ausschließliche Übereinkunft und Vereinbarung zwischen den PARTEIEN im Hinblick auf den Vertragsgegenstand und ersetzen alle früheren oder gleichzeitigen, schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen oder Übereinkünfte über den Vertragsgegenstand.
  • Die Nichtdurchsetzung einer Bestimmung des Vertrags gilt nicht als Verzicht auf die künftige Durchsetzung dieser oder einer anderen Bestimmung des Vertrags.
  • Wenn eine Bestimmung des Vertrags unwirksam ist oder wird oder dieser Vertrag eine Lücke enthält, berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt zwischen den PARTEIEN eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die der wirtschaftlichen Absicht der PARTEIEN am nächsten kommt. Dies gilt auch für allfällige Lücken.
  • Die Kosten der rechtsfreundlichen Beratung und Vertretung trägt jede PARTEI selbst. Allfällige Rechtsgeschäftsgebühren trägt der KUNDE.
  • Jede Änderung oder Ergänzung des Vertrags bedarf der Schriftform und ist von bevollmächtigten Vertretern der PARTEIEN zu unterzeichnen. Dies gilt auch für eine Änderung oder ein Abgehen von diesem Schriftformerfordernis.
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